Hierzulande muß man auch doppelt so viel Hundesteuer bezahlen, wenn man ein Staff hat. Hier ein Urteil, das hoffen läßt, daß sich das bald ändert.
(Womit ich nicht meine, daß ich doppelt so viel Hundesteuer bezahlen möchte wie bisher. )
Welch eine Erkenntnis: Nur weil ein Hund Kleintiere jagt und beißt, gilt er noch lange nicht als "bissig" und für den Menschen gefährlich. Er muß also keinen Maulkorb tragen, weil er eine Katze gebissen hat.
Armer Richter, daß er sich mit so einer Lappalie rumschlagen muß.
Merke: Mit Rechtanwältinnen bekommt man besser keinen Streit - und deckt erst recht nicht ihre Hündin.
Die Hundeschüler von Hans Schlegel hatten das Klassenziel nicht erreicht und waren bei der Abschlußprüfung auf Kaninchen und Enten losgegangen. Das hätte Herr Schlegel sich denken können, wenn er nicht so von seinen Qualitäten als Ausbilder überzeugt wäre.
Jetzt wurde er wegen Tierquälerei verurteilt:
Vielleicht sollte man auch eine Promillegrenze fürs Gassigehen einführen? Ohne übermäßigen Alkoholkonsum wäre der Hundehalter wohl nicht auf die Idee gekommen, seinen Hund auf Menschen zu hetzen - hoffentlich.
Jetzt kann er im Gefängnis nüchtern werden.
Ein Hund, der die Anwesenheit von Fremden nur meldet, ihnen gegenüber aber gutmütig ist, kann allerdings nicht als Wachhund und Nutztier angesehen werden, entschied das Landgericht Bayreuth in einem Urteil.
Völlig unlogisch: Der Hund war ja nicht gutmütig, sondern hat gebissen. Also war er doch ein Wachhund, oder?
Schon klar: festbinden reicht nicht, wegsperren ist angesagt, wenn ein Hund Kinder zum Fressen gern hat.
Andererseits frage ich mich, ob ein Achtjähriger nicht über genug Intelligenz verfügt, von einem bissigen Hund wegzubleiben, wenn man es ihm sagt.
Offensichtlich darf man nicht davon ausgehen.
Hier kann man nachlesen, was eine Versicherung davon hält, einen Hund auf den Arm zu nehmen. Sie wollen der Frau, die gebissen wurde, nur ein Drittel der Kosten erstatten, weil sie eine erhebliche Mitschuld habe.
Wäre der Hund kein Retrievermix, sondern ein Staff, hätte man ihn schon lange zu Wesenstest, Maulkorb und Leine verdonnert. Aber weil Retriebermixe laut Definition ja nett und harmlos sind, darf er weiterbeißen.
Die Ermahnung der Richterin: "Sie müssen ein Urteil auch mal akzeptieren", quittierte die Hundehalterin barsch: "Ich muss gar nichts, ich bin Anarchistin!" Sprach's und verließ das Gericht, an ihrer Seite: der unangeleinte Jackie.
Eine Frau verklagt die Nachbarn, weil sie nicht auf ihre Rüden aufgepaßt haben.
Vielleicht hätte sie ja besser auf ihre läufige Hündin aufpassen sollen?
Wie dumm: der Schwangerschaftstest ergab, daß Rüden und Nachbarn unschuldig sind. Eine Reihenuntersuchung aller Rüden der näheren und ferneren Umgebung war wohl zu teuer und so wird die Frage unbeantwortet bleiben, wer der "Übeltäter" war. Wenigstens steht die "Übeltäterin" fest.
Nach der Bestimmung des § 3 Abs. 3 Nr. 4 des schleswig-holsteinischen Gefahrhundegesetzes gelten Hunde als gefährlich, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein.
Da haben Ellis und Mieke aber Glück, daß sie nicht in Schleswig Holstein wohnen ...