Der Hund vor Gericht
Welch eine Erkenntnis: Nur weil ein Hund Kleintiere jagt und beißt, gilt er noch lange nicht als "bissig" und für den Menschen gefährlich. Er muß also keinen Maulkorb tragen, weil er eine Katze gebissen hat.
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/25859
Die Katze sieht das wahrscheinlich anders und würde für Maulkorbzwang plädieren.
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/25859
Die Katze sieht das wahrscheinlich anders und würde für Maulkorbzwang plädieren.
Armer Richter, daß er sich mit so einer Lappalie rumschlagen muß.
Merke: Mit Rechtanwältinnen bekommt man besser keinen Streit - und deckt erst recht nicht ihre Hündin.
http://www.all-in.de/nachrichten/allgae ... 758,351079
Merke: Mit Rechtanwältinnen bekommt man besser keinen Streit - und deckt erst recht nicht ihre Hündin.
http://www.all-in.de/nachrichten/allgae ... 758,351079
Die Hundeschüler von Hans Schlegel hatten das Klassenziel nicht erreicht und waren bei der Abschlußprüfung auf Kaninchen und Enten losgegangen. Das hätte Herr Schlegel sich denken können, wenn er nicht so von seinen Qualitäten als Ausbilder überzeugt wäre.
Jetzt wurde er wegen Tierquälerei verurteilt:
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/26943338
Jetzt wurde er wegen Tierquälerei verurteilt:
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/26943338
Vielleicht sollte man auch eine Promillegrenze fürs Gassigehen einführen? Ohne übermäßigen Alkoholkonsum wäre der Hundehalter wohl nicht auf die Idee gekommen, seinen Hund auf Menschen zu hetzen - hoffentlich.
Jetzt kann er im Gefängnis nüchtern werden.
http://nachrichten.t-online.de/c/16/02/ ... 22020.html
Jetzt kann er im Gefängnis nüchtern werden.
http://nachrichten.t-online.de/c/16/02/ ... 22020.html
Nun sollen die Kurse für Hundehalter in der Schweiz doch nicht ganz so lange dauern wie ursprünglich geplant:
http://www.nachrichten.ch/detail/319055.htm
http://www.nachrichten.ch/detail/319055.htm
Völlig unlogisch: Der Hund war ja nicht gutmütig, sondern hat gebissen. Also war er doch ein Wachhund, oder?Ein Hund, der die Anwesenheit von Fremden nur meldet, ihnen gegenüber aber gutmütig ist, kann allerdings nicht als Wachhund und Nutztier angesehen werden, entschied das Landgericht Bayreuth in einem Urteil.
http://www.konsumo.de/news/2506-Tierhal ... n-Wachhund
Die Hunde sind im Tierheim gelandet. Bleibt zu hoffen, daß sie schnell ein neues Herrchen mit mehr Sachverstand finden.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Hom ... ,4498.html
http://www.augsburger-allgemeine.de/Hom ... ,4498.html
"Hundehalter auch haftbar für angekettete Tiere"
http://www.nwzonline.de/index_aktuelles ... ?id=200419
Schon klar: festbinden reicht nicht, wegsperren ist angesagt, wenn ein Hund Kinder zum Fressen gern hat.
Andererseits frage ich mich, ob ein Achtjähriger nicht über genug Intelligenz verfügt, von einem bissigen Hund wegzubleiben, wenn man es ihm sagt.
Offensichtlich darf man nicht davon ausgehen.
http://www.nwzonline.de/index_aktuelles ... ?id=200419
Schon klar: festbinden reicht nicht, wegsperren ist angesagt, wenn ein Hund Kinder zum Fressen gern hat.
Andererseits frage ich mich, ob ein Achtjähriger nicht über genug Intelligenz verfügt, von einem bissigen Hund wegzubleiben, wenn man es ihm sagt.
Offensichtlich darf man nicht davon ausgehen.
Re: Der Hund (noch nicht) vor Gericht
Hier kann man nachlesen, was eine Versicherung davon hält, einen Hund auf den Arm zu nehmen. Sie wollen der Frau, die gebissen wurde, nur ein Drittel der Kosten erstatten, weil sie eine erhebliche Mitschuld habe.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Hom ... ,4490.html
Wahrscheinlich wird sich noch ein Gericht damit befassen müssen, wenn die Versicherung nicht "freiwillig" zahlt.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Hom ... ,4490.html
Wahrscheinlich wird sich noch ein Gericht damit befassen müssen, wenn die Versicherung nicht "freiwillig" zahlt.
Wäre der Hund kein Retrievermix, sondern ein Staff, hätte man ihn schon lange zu Wesenstest, Maulkorb und Leine verdonnert. Aber weil Retriebermixe laut Definition ja nett und harmlos sind, darf er weiterbeißen.
http://www.mopo.de/2009/20090210/hambur ... ackie.html
http://www.mopo.de/2009/20090210/hambur ... ackie.html
Die Ermahnung der Richterin: "Sie müssen ein Urteil auch mal akzeptieren", quittierte die Hundehalterin barsch: "Ich muss gar nichts, ich bin Anarchistin!" Sprach's und verließ das Gericht, an ihrer Seite: der unangeleinte Jackie.
Noch ein Hund, der "Jackie" heißt und für eine Gerichtsverhandlung sorgt.
Und noch eine Anarchistin?
http://www.altmuehl-bote.de/artikel.asp ... =10&man=10
Wer kümmert sich jetzt um Jackie, solange die Frau die 2 Tage Ordnungshaft absitzt?
Und noch eine Anarchistin?
Scheint ansteckend zu sein...Sie brüllt: «Ich habe keine Angst vor Strafe, ich missachte das Gericht! Ihr Studierten habt die Weisheit auch nicht mit Löffeln gefressen!»
http://www.altmuehl-bote.de/artikel.asp ... =10&man=10
Wer kümmert sich jetzt um Jackie, solange die Frau die 2 Tage Ordnungshaft absitzt?
Schwangerschaftstest
Eine Frau verklagt die Nachbarn, weil sie nicht auf ihre Rüden aufgepaßt haben.
Vielleicht hätte sie ja besser auf ihre läufige Hündin aufpassen sollen?
http://www.sueddeutsche.de/650380/863/2 ... Hunde.html
Wie dumm: der Schwangerschaftstest ergab, daß Rüden und Nachbarn unschuldig sind. Eine Reihenuntersuchung aller Rüden der näheren und ferneren Umgebung war wohl zu teuer und so wird die Frage unbeantwortet bleiben, wer der "Übeltäter" war. Wenigstens steht die "Übeltäterin" fest.
Vielleicht hätte sie ja besser auf ihre läufige Hündin aufpassen sollen?
http://www.sueddeutsche.de/650380/863/2 ... Hunde.html
Wie dumm: der Schwangerschaftstest ergab, daß Rüden und Nachbarn unschuldig sind. Eine Reihenuntersuchung aller Rüden der näheren und ferneren Umgebung war wohl zu teuer und so wird die Frage unbeantwortet bleiben, wer der "Übeltäter" war. Wenigstens steht die "Übeltäterin" fest.
Re: Der Hund vor Gericht
http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrec ... z-2-338658
Da haben Ellis und Mieke aber Glück, daß sie nicht in Schleswig Holstein wohnen ...Nach der Bestimmung des § 3 Abs. 3 Nr. 4 des schleswig-holsteinischen Gefahrhundegesetzes gelten Hunde als gefährlich, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein.